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   BGH, 28.03.2023 - 4 StR 457/22   

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BGH, 28.03.2023 - 4 StR 457/22 (https://dejure.org/2023,10166)
BGH, Entscheidung vom 28.03.2023 - 4 StR 457/22 (https://dejure.org/2023,10166)
BGH, Entscheidung vom 28. März 2023 - 4 StR 457/22 (https://dejure.org/2023,10166)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang: physische Abhängigkeit, übermäßiger Genuss, Indizien, Fehlen ausgeprägter Entzugssyndrome, Intervalle der Abstinenz, Folgen der Neigung von Zeit zu Zeit oder bei passender Gelegenheit)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 11.12.2018 - 5 StR 198/18

    Voraussetzungen und Folgen eines Verzichts auf die Rückgabe von Gegenständen bei

    Auszug aus BGH, 28.03.2023 - 4 StR 457/22
    Durch den in dieser Erklärung liegenden Verzicht ist der staatliche Zahlungsanspruch nach § 73c StGB erloschen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. November 2021 - 4 StR 358/21; Beschluss vom 11. Dezember 2018 - 5 StR 198/18, BGHSt 63, 305).
  • BGH, 10.11.2015 - 1 StR 482/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, berauschende

    Auszug aus BGH, 28.03.2023 - 4 StR 457/22
    Wenngleich erhebliche Beeinträchtigungen der Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit des Betreffenden indizielle Bedeutung für das Vorliegen eines Hangs haben und in der Regel mit übermäßigem Rauschmittelkonsum einhergehen werden, schließt deren Fehlen jedoch nicht notwendigerweise die Annahme eines Hangs aus (vgl. BGH, Beschluss vom vom 10. November 2015 ? 1 StR 482/15, NStZ-RR 2016, 113, 114; Beschluss vom 2. April 2015 ? 3 StR 103/15, juris Rn. 6; Beschluss vom 1. April 2008 ? 4 StR 56/08, NStZ-RR 2008, 198, 199).
  • BGH, 10.11.2004 - 2 StR 329/04

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Übermaß bei Heroinkonsum);

    Auszug aus BGH, 28.03.2023 - 4 StR 457/22
    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betreffende aufgrund seiner Neigung sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2017 ? 1 StR 587/16, juris Rn. 9; Beschluss vom 14. Oktober 2015 ? 1 StR 415/15, juris Rn. 7; Urteil vom 15. Mai 2014 ? 3 StR 386/13, juris Rn. 10; Urteil vom 10. November 2004 ? 2 StR 329/04, NStZ 2005, 210).
  • BGH, 15.05.2014 - 3 StR 386/13

    Beweiswürdigung (eigene Sachkunde des Gerichts bei der

    Auszug aus BGH, 28.03.2023 - 4 StR 457/22
    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betreffende aufgrund seiner Neigung sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2017 ? 1 StR 587/16, juris Rn. 9; Beschluss vom 14. Oktober 2015 ? 1 StR 415/15, juris Rn. 7; Urteil vom 15. Mai 2014 ? 3 StR 386/13, juris Rn. 10; Urteil vom 10. November 2004 ? 2 StR 329/04, NStZ 2005, 210).
  • BGH, 20.02.2018 - 3 StR 645/17

    Voraussetzungen eines Hanges zum übermäßigen Konsum von Rauschmitteln (Konsum

    Auszug aus BGH, 28.03.2023 - 4 StR 457/22
    Er setzt auch nicht voraus, dass die Rauschmittelgewöhnung auf täglichen oder häufig wiederholten Genuss zurückgeht; vielmehr kann es genügen, wenn der Täter von Zeit zu Zeit oder bei passender Gelegenheit seiner Neigung zum Rauschmittelkonsum folgt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Februar 2018 ? 3 StR 645/17, juris Rn. 8; Beschluss vom 7. Januar 2009 ? 5 StR 586/08, NStZ-RR 2009, 137).
  • BGH, 01.04.2008 - 4 StR 56/08

    Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (Begriff des Hanges;

    Auszug aus BGH, 28.03.2023 - 4 StR 457/22
    Wenngleich erhebliche Beeinträchtigungen der Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit des Betreffenden indizielle Bedeutung für das Vorliegen eines Hangs haben und in der Regel mit übermäßigem Rauschmittelkonsum einhergehen werden, schließt deren Fehlen jedoch nicht notwendigerweise die Annahme eines Hangs aus (vgl. BGH, Beschluss vom vom 10. November 2015 ? 1 StR 482/15, NStZ-RR 2016, 113, 114; Beschluss vom 2. April 2015 ? 3 StR 103/15, juris Rn. 6; Beschluss vom 1. April 2008 ? 4 StR 56/08, NStZ-RR 2008, 198, 199).
  • BGH, 12.01.2017 - 1 StR 587/16

    Strafmilderung wegen Aufklärungshilfe (erforderlicher Aufklärungserfolg);

    Auszug aus BGH, 28.03.2023 - 4 StR 457/22
    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betreffende aufgrund seiner Neigung sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2017 ? 1 StR 587/16, juris Rn. 9; Beschluss vom 14. Oktober 2015 ? 1 StR 415/15, juris Rn. 7; Urteil vom 15. Mai 2014 ? 3 StR 386/13, juris Rn. 10; Urteil vom 10. November 2004 ? 2 StR 329/04, NStZ 2005, 210).
  • BGH, 02.04.2015 - 3 StR 103/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Annahme eines Hangs

    Auszug aus BGH, 28.03.2023 - 4 StR 457/22
    Wenngleich erhebliche Beeinträchtigungen der Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit des Betreffenden indizielle Bedeutung für das Vorliegen eines Hangs haben und in der Regel mit übermäßigem Rauschmittelkonsum einhergehen werden, schließt deren Fehlen jedoch nicht notwendigerweise die Annahme eines Hangs aus (vgl. BGH, Beschluss vom vom 10. November 2015 ? 1 StR 482/15, NStZ-RR 2016, 113, 114; Beschluss vom 2. April 2015 ? 3 StR 103/15, juris Rn. 6; Beschluss vom 1. April 2008 ? 4 StR 56/08, NStZ-RR 2008, 198, 199).
  • BGH, 30.03.2010 - 3 StR 88/10

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; psychische Abhängigkeit);

    Auszug aus BGH, 28.03.2023 - 4 StR 457/22
    Auch stehen das Fehlen ausgeprägter Entzugssyndrome sowie Intervalle der Abstinenz der Annahme eines Hangs nicht entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. April 2012 ? 5 StR 87/12, NStZ-RR 2012, 271; Beschluss vom 30. März 2010 ? 3 StR 88/10, NStZ-RR 2010, 216).
  • BGH, 12.04.2012 - 5 StR 87/12

    Hang zu alkoholischen Getränken auch bei Fehlen von ausgeprägten Entzugssyndromen

    Auszug aus BGH, 28.03.2023 - 4 StR 457/22
    Auch stehen das Fehlen ausgeprägter Entzugssyndrome sowie Intervalle der Abstinenz der Annahme eines Hangs nicht entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. April 2012 ? 5 StR 87/12, NStZ-RR 2012, 271; Beschluss vom 30. März 2010 ? 3 StR 88/10, NStZ-RR 2010, 216).
  • BGH, 24.11.2021 - 4 StR 358/21

    Einziehung des Wertes von Taterträgen (außergerichtliche Einziehung); erweiterte

  • BGH, 14.10.2015 - 1 StR 415/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, alkoholische

  • BGH, 07.01.2009 - 5 StR 586/08

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Nichtanordnung: Beschwer bei der

  • BGH, 11.07.2023 - 1 StR 192/23

    Voraussetzung der Anordnung der Maßregel des § 64 StGB

    Es kann genügen, wenn der Täter von Zeit zu Zeit oder bei passender Gelegenheit Rauschmittel im Übermaß konsumiert (st. Rspr.; zuletzt BGH, Beschluss vom 28. März 2023 - 4 StR 457/22 Rn. 9 mwN).
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